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Vielleicht haben Sie ja auch bereits eine Postwurfsendung erhalten, nach der Sie angeraten werden per Genussrecht in Windparks zu investieren. Solche Schreiben locken mit netten Renditen.

Generell kann man nicht sagen, dass das verkehrt wäre, nur muß man unbedingt vorher die Riesiken abschätzen.
So wird man in der Regel bei dem Kauf von Genussrechten nicht automatisch Miteigentümer sondern viel mehr ein stiller Teilhaber.
Oftmals ist im Falle einer Insolvenz der investierte Betrag nur schwer oder garnicht wiederzubekommen.

Eine Investition in Genussrechte sollte also nicht die einzige Altersrücklage darstellen.

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